Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Firma
asc Systeme & Consulting GmbH (asc)
§ 1
Geltungsbereich
(1)
Alle Geschäfte mit uns werden zu den nachfolgenden Bedingungen
abgewickelt. Abweichungen im Einzelfall sind ausdrücklich und schriftlich zu
vereinbaren.
(2)
Wir schließen Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen ab. Sie gelten somit auch für alle künftigen Verträge,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des
Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Spätestens mit der Beauftragung unserer Leistung gelten unsere
Geschäftsbedingungen als vereinbart.
(3)
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der
unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige
Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am
Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat,
ausgefüllt werden.
(4)
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie
schriftlich von beiden Parteien rechtskräftig unterzeichnet sind. Das
gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften und Terminen.
§ 2 Vertragsabschluß
(1)
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets
unverbindlich und freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern und
Irrtümern, soweit geringfügige Abweichungen von Qualität und Ausführung
bestehen, bleiben vorbehalten. Aufträge gelten als Verträge im Sinne des
BGB.
(2)
Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Ausführung der Leistung oder
Lieferung, zustande.
(3)
Verträge mit staatlichen Einrichtungen schließen wir nach BVB/ VOL
ab, ansonsten gelten unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen.
§ 3 Preisstellung
(1)
Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die
Berechnung nach unseren allgemein gültigen Preise am Versandtage. Die Preise
sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise in € (Euro) oder DM
(Deutsche Mark) und verstehen sich unfrei, zuzüglich Kosten für Verpackung
und Versicherung. Bei Bestellung behalten wir uns die Berechnung eines
Mindermengenzuschlages vor.
(2)
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch
bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich,
zwischenzeitliche Änderungen behalten wir uns vor.
(3)
Angebotspreise verstehen sich, insofern nicht anders ausgewiesen, als
Lieferpreise je Produkt.
(4)
An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit. Kosten der An- und Abfahrt,
sowie Spesen trägt der Kunde.
(5)
Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen und sonstige Kosten
gelten unsere jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Diese
behalten wir uns vor, auch ohne Vorankündigung jederzeit zu ändern. Werden
Kostensätze explizit vertraglich vereinbart, gelten diese.
§ 4 Schulungen und Seminare
(1)
Die Teilnahme an Seminaren und anderweitigen Schulungen, kurz
Maßnahme genannt, bedürfen der schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer. Dies
gilt auch für durch uns vermittelte Maßnahmen. Die Anmeldung gilt als
verbindliche Erklärung, sämtliche mit der Teilnahme an der Maßnahme
verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Bestätigung und die Anmeldung gelten
als Vertragsabschluß.
(2)
Das Honorar für die Maßnahme und evtl. entstehende Nebenkosten sind
vor Beginn der Maßnahme zu entrichten. Tritt ein Teilnehmer nach Ablauf der
Rücktrittsfrist, welche mit der einzelnen Maßnahme abgestimmt wird (im
Allgemeinen 10 Tage) zurück, sind anteilige Kosten, bzw., bei Nichtantritt
alle Kosten fällig.
(3)
Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Maßnahmen besteht nicht.
(4)
Inhalt und Qualität der Maßnahme orientieren sich am jeweils letzten
Stand, der die Materie betreffenden Erkenntnisse. Eine Haftung für
unvollständige oder unrichtige Inhalte von Maßnahmen, bzw. falsche
Voraussetzungen der Teilnehmer übernehmen wir nicht.
§ 5 Haftungsbegrenzung
(1)
Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur
Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde
wird uns auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur
Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen. Der Kunde
wird uns auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung
stellen. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben
des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für
zeitliche Verzögerungen.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanweisungen
zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen.
Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist
zu Lasten des Kunden.
§ 6 EDV- Systemleistung
(1)
Unter EDV Systemleistung verstehen wir Leistungen, die über Lieferung
von Hard- und Software hinausgehend mit einem maßgeblichen Anteil an
Installations- und/oder Entwicklungs- und Projektierungsleistung verbunden
sind.
(2)
Für EDV- Systemleistungen gilt Werkvertragsrecht, auch wenn dieses
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3)
Softwareentwicklungen und -anpassungen werden ausschließlich nach
Werkvertragsrecht durchgeführt. Hier gilt eine besondere Mitwirkungspflicht
des Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes.
§ 7 Lieferung/ Versand
(1)
Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht anders
vereinbart. Unvorhergesehene Schwierigkeiten des Herstellers oder
Vorlieferanten berechtigen uns vom Lieferauftrag zurückzutreten.
(2)
Bei Systemleistungen steht uns im Falle von Lieferschwierigkeiten der
funktional ebenbürtige Ersatz durch einen anderen Hersteller zur Erlangung
des angestrebten Ergebnisses frei.
(3)
Wird die Lieferung auf Wunsch oder Verursachung des Bestellers
verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit Lieferbereitschaft
Verzugsgebühren in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszins hinaus zu
verlangen.
(4)
In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen und
Termine für Systeminstallation Schadensersatzansprüche oder ein
Rücktrittsrecht vom Vertrag, insofern nicht anders vereinbart.
(5)
Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
(6)
Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und
Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.
Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages
behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern der vertragsgemäße Zweck nur
unwesentlich eingeschränkt wird.
(7)
Mit Versandbeginn geht jegliche Haftung auf den Kunden über.
(8)
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen
und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, sowie bis zur
vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die
wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, behalten wir uns das Eigentum
an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die
Vorbehaltsware nicht verfügen.
(1)
Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für “geistiges”
Eigentum bei Entwicklungsaufträgen und Leistungen im Werkvertragsrecht. Eine
nicht genehmigte Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist bis zur
vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte, die wir bei der Entwicklung
erwirken, bleiben unser Eigentum. Der Kunde erhält mit dem
Entwicklungsergebnis nicht automatisch eine Lizenz für das entwickelte
Produkt. Insbesondere bei Software verpflichtet sich der Kunde die Programme
nur für seinen eigenen Bedarf, bzw. entsprechend des geschlossen
Werkvertrages zu nutzen. Eine Veräußerung oder nur Überlassung an Dritte ist
nicht gestattet.
(2)
Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Projektierung von
Lösungen im Rahmen von Angeboten sind geistige Leistungen unseres Hause im
Sinne des Urheberrechtes. Die Weitergabe, Kopie oder sonstige Verwertung
wird hiermit untersagt. Im Falle des Mißbrauches erheben wir volle
Leistungsanteile.
(3)
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere
Gerichtsvollzieher) wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
§ 9 Softwarelizenzierung
(1)
Der Kunde stellt in ausreichenden Maße vor bzw. in regelmäßigen
Abständen während des Einsatzes von jeglicher Software sicher, daß Lizenzen
rechtmäßig erworben sind und das Lizenzrecht des Herstellers gewahrt wird.
(2)
Für Software gilt ausschließlich das Lizenzrecht des Herstellers.
Irrtümer und Schreibfehler in der Abwicklung stellen uns frei von jeglichen
Ansprüchen.
(3)
Setzt der Kunde durch asc erstellte Software nicht entsprechend der
jeweiligen Produktlizenzregeln ein, fordern wir einen Schadensersatz in
mindestens 3-facher Höhe der in Anwendung gebrachten Kopien.
(4)
Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Verordnungen zur
Anwendung, Nutzung und Aufbewahrung von Software.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1)
Entspricht die von asc erstellte/gelieferte Hard bzw. Software nicht
dem vertraglichen Leistungsumfang gemäß §§ 2 und 6, so hat uns der Kunde
dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir leisten dann Gewähr durch
kostenlose Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist nach § 437 beträgt 24
Monate, beginnend mit der Auslieferung bzw. Abnahme.
(2)
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften, wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl
unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden -
insbesondere unter Ausschluß jeglicher Folgeschäden des Kunden - Ersatz
oder bessern die Hard/Software nach. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig.
(3)
Jeder Kunde ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine
bei uns bestellte Software auf einer zur Nutzung bestimmten Hardware
lauffähig ist. Dies gilt in gleichem Sinne auch für bestellte Hardware, es
sei denn, wir sichern die Einsatzfähigkeit schriftlich zu.
(4)
Der Kunde verpflichtet sich, bei uns bestellte Waren unverzüglich
nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden und Beanstandungen innerhalb
10 Tagen uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger
Anzeige erlischt die Gewährleistung, es sei denn, der Mangel war bei
Untersuchung nicht erkennbar. Die Rückgabe der Ware ist nur dann möglich,
wenn Nachbesserung oder Umtausch nicht durchgeführt werden konnten.
(5)
Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein
Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu.
(6)
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als
auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(7)
Unsere Gewährleistungsfrist entfällt, wenn vom Käufer oder von
Dritten Eingriffe in den Vertragsgegenstand vorgenommen werden. Stellt sich
heraus, daß Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind,
so sind wir berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem
Käufer in Rechnung zu stellen.
(8)
Für gebrauchte Teile gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von
längstens 12 Monaten. Umtausch oder Rückgabe aus nichtigen Grund sind
ausgeschlossen.
(9)
Wir stehen unseren Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von
Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Wir
haften hierfür jedoch nur dann, nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes,
wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
(10)Die Kosten
für Serviceleistungen des technischen Kundendienstes werden nach der in
unseren Geschäftsräumen ausgehängenden, jeweils gültigen Preisliste
berechnet. Diese wird auf Wunsch ausgehändigt.
§ 11 Zahlungsbedingung
(1)
Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum,
Serviceleistungen sofort rein netto ohne Abzug fällig. Anderweitige
Zahlungskonditionen behalten wir uns vor. Unseren Kunden steht kein
Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist
nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten und rechtskräftig
anerkannt sind.
(2)
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können.
(3)
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich
vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4)
Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender
Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die
Zahlung des Kunden erfüllt sind.
(5)
Ist der Kunde im Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des
von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite -mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz
- zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
(6)
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine
Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks
hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt,
bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von
diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Bei erheblichen Zahlungsverzug haben wir das Recht,
gelieferte Ware in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Die Kosten für die
Sicherheitsverwahrung trägt der Kunde.
(7)
Bei Neukundengeschäften, oder sonstigen Zahlungsverzügen behalten wir
uns in jedem Fall Barzahlung vor.
(8)
Gerät der Kunde bei Leistungen, welche wir regelmäßig erbringen mit
seinen Zahlungen in Verzug, unterbrechen wir die weitere Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistung, bis zur vollständigen Begleichung aller
unserer Forderungen.
§ 12 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort ist Erfurt. Soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder
damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile nach
unserer Wahl das Amts- oder Landgericht Erfurt als Gerichtsstand
vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen
anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff ZPO) die
Zuständigkeit des Amtsgerichts Erfurt vereinbart.
(2)
Die Überschriften unserer AGB dienen nur der besseren Übersicht und
haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer
abschließenden Regelung.
Erfurt im Oktober 2001
asc Systeme und Consulting GmbH
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